Stop Islam

“Meinungsterrorist und Null-Toleranz-Theoretiker” taz 19.6.2008

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Anleitung zur Unterwerfung

März 18th, 2008 · Keine Kommentare

Dieser Beitrag erschien am 8.3.2008 auf Gegen den Strom auf blog.de. Da ich Grund zur Annahme habe, daß mein Blog dort kurz vor der Löschung steht, transferiere ich alle Beiträge hierher.

Die Evangelische Kirche Westfalens hat eine Anleitung zur Unterwerfung Orientierungshilfe für den richtigen Umgang mit dem Islam herausgegeben, indem zum Beispiel völlig kommentarlos steht:

Das islamische Recht sieht vor, dass muslimische Männer Christinnen oder Jüdinnen heiraten dürfen, ohne dass diese ihren Glauben aufgeben müssen.
 Musliminnen hingegen dürfen keine christlichen oder jüdischen Männer heiraten. Dort, wo islamisches Recht auch staatliches Recht ist, sind Kinder, die aus christlich-muslimischen Ehen hervorgehen, immer Muslime. In einigen islamischen Ländern, etwa
im Iran, müssen Christinnen, die einen Moslem heiraten wollen, zum Islam übertreten.

Weiters hat diese Orientierungshilfe auch noch ein paar praktische Tipps für heiratswillige Frauen parat:

Die Ehefrau sollte darauf bestehen, dass in den Vertrag die Verpflichtung zur Monogamie aufgenommen wird, das freie Verfügungsrecht über den eigenen Pass und die Pässe der Kinder, sowie eine Festlegung des Sorgerechts für die Kinder im Fall der Scheidung.
In einer christlich-islamischen Ehe sollte sich ein Ehevertrag an folgendem Muster orientieren:

Auch Verhaltensrichtlinien für die richtige Unterwerfung im Krankenhaus zeigt diese Orientierungshilfe auf:

Zu achten ist auf die Regeln der Geschlechtertrennung, die das Schamgefühl beeinflussen und deshalb Muslimen verbieten, sich Menschen des anderen Geschlechts unbedeckt zu zeigen. Das verlangt von Ärzten und vom Pflegepersonal einfühlsame Rücksichtnahme und organisatorische Kreativität.

Da es ja um Unterwerfung, und nicht um gesundes Essen geht, dieser Tipp:

Essensvorschriften des Koran, die etwa den Genuss von Schweinefleisch verbieten,lassen Muslime oft befürchten, dass das Klinikessen nicht diesen Vorschriften entspricht. So ernähren sie sich oftmals von Speisen, die Angehörige zubereitet haben und für sie ins Krankenhaus mitbringen. Eine Abstimmung auf medizinische Notwendigkeiten ist erforderlich.

Aber nicht nur das Pflegepersonal muß Rücksicht nehmen, nein auch andere Patienten sind dazu aufgefordert:

Die familiäre Anteilnahme findet häufig ihren Ausdruck im Besuch möglichst vieler Familienmitglieder, was dem Bedürfnis der Patienten nach Zuwendung entgegenkommt.
Hieraus ergibt sich für das Pflegepersonal die Aufgabe, mit
Taktgefühl und Sensibilität den Ausgleich mit dem Ruhebedürfnis anderer Patienten herzustellen

Selbst nach dem Tod gibt es noch Sonderbehandlung:

Stirbt ein Moslem, beten Angehörige für den Sterbenden und zitieren
laut Texte aus dem Koran. Der Verstorbene ist auf die rechte
Seite mit dem Gesicht nach Mekka gerichtet zu lagern und der Kopf
mit einem Tuch zu bedecken. Die Hilfestellung von
nichtmuslimischem Pflegepersonal ist dabei nicht erlaubt.

Und an fremdartige Trauermodalitäten sollte man sich im Zuge einer gelungen Integration auch gewöhnen:

Menschen trauern verschieden. Lautes Weinen und offen gezeigte Trauer wirken für Pflegepersonal wie auch Mitpatienten oft befremdend und verunsichernd. Hier gilt es, auch ungewohntes Verhalten
auszuhalten.

Da natürlich auch am Friedhof Sonderregelungen gelten:

Nach islamischem Verständnis gibt es kein zeitlich begrenztes Ruherecht auf Friedhöfen. Durch Grabpflegearbeiten, wie wir sie kennen,kann nach islamischem Verständnis die Ruhe eines Toten gestört werden. Außerdem besteht für Muslime die Vorschrift, dass sie nicht zwischen Nichtmuslimen bestattet werden dürfen.

ergeht folgende Empfehlung an die Friedhofswärter:

Für Friedhofsträger gilt es hier besonders aufmerksam zu sein und zum einen dort, wo es möglich ist, Muslimen ihre Wünsche zu erfüllen und gleichzeitig mögliche Konflikte mit anderen Friedhofsnutzern im Vorfeld auszuschließen.

Vorauseilend gehorsam gibt man sich in der Frage, ob ein Muezzin in Mitteleuropa per Lautsprecher zum Gebet rufen soll, indem man meint, daß einmal pro Woche vorerst mal reicht:

Ein Kompromiss in der Frage des Muezzin-Rufes könnte darin liegen, dass eine muslimische Gemeinde etwa nur am Freitag oder nur zu hohen Festen zum Gebet rufen lässt, und dies dann auch von der Mehrheitsgesellschaft als tragbarer Kompromiss akzeptiert wird.

Aber auch für die kleinen Dinge des Lebens, wie etwa das richtige Grüßen den neuen Herren gegenüber, hat man Hilfestellung anzubieten:

Zu Schwierigkeiten kann es führen, wenn Muslime einen Unbekannten mit Salam alaykum (Friede sei mit euch) grüßen. Normalerweise wird auf diesen Gruß mit Alaykum as-Salam geantwortet (Mit euch sei Friede). Da dieses Grußritual auch als Erkennungszeichen für die gemeinsame Religion gilt,vermeiden viele Muslime diesen Gruß in der Begegnung mit Nicht-Muslimen,um diese nicht in eine unangenehme Situation zu bringen. Christen sollten diese Grußformel Muslimen gegenüber grundsätzlich nicht benutzen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Leider steht in dem gesamten Papier nirgends auch nur ein klitzekleiner Nebensatz über das Entgegenkommen der anderen Seite. Und wozu man dann nach Beherzigung all dieser Verhaltensregeln noch eine evangelische Kirche braucht, das wissen wohl nur die Verfasser dieser Schrift

Tags: islam · kirche · politik

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