Dieser Beitrag erschien am 18.3.2008 auf Gegen den Strom auf blog.de. Da ich Grund zur Annahme habe, daß mein Blog dort kurz vor der Löschung steht, transferiere ich alle Beiträge hierher.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat soeben in einer Berufungsverhandlung entschieden, daß die zum Islam konvertierte Lehrerin Doris Graber kein Kopftuch im Unterricht tragen darf. Die Welt berichtet über einen wichtigen Etappensieg gegen die Islamisierung:
“Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt”, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg.
Dies gelte auch dann, wenn die Lehrerin eine Beamtin auf Lebenszeit ist, “die seit zahlreichen Jahren unbeanstandet von Schülern und Eltern mit dieser Kopfbedeckung in der Schule tätig ist”. Die Hauptschulpädagogin trägt seit 1995 auch im Dienst ein Kopftuch.
Vielleicht können sich ja auch die Richter in Berlin an diesem Urteil orientieren.
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