Stop Islam

“Meinungsterrorist und Null-Toleranz-Theoretiker” taz 19.6.2008

Stop Islam header image 2

Mildes Urteil im Wiener Terrorprozess

März 18th, 2008 · Keine Kommentare

Dieser Beitrag erschien am 13.3.2008 auf Gegen den Strom auf blog.de. Da ich Grund zur Annahme habe, daß mein Blog dort kurz vor der Löschung steht, transferiere ich alle Beiträge hierher.

Obwohl sowohl Mohamed M. als auch seine Lebensgefährtin Mona S. in allen Anklagepunkten von den Geschworenen für schuldig befunden worden waren und die Angeklagten laut Gericht “Überzeugungstäter” wären, fiel die Strafe mit 4 Jahren Haft unbedingt für Mohamed M. und 22 Monaten unbedingt für Mona S. ziemlich mild aus. Der gesetzliche Strafrahmen ging bis zu 10 Jahre Haft, hier der detaillierte Bericht von Vienna Online:

Vier Jahre Haft für Mohamed M. (22), 22 Monate unbedingt für seine ausschließlich nach islamischem Recht angetraute Ehefrau Mona S. (21). Die streng gläubigen Muslime hatten sich bis zuletzt “nicht schuldig” bekannt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Mohamed M. wurde von den acht Geschworenen in sämtlichen Punkten, die Staatsanwalt Michael Klackl in seine Anklage aufgenommen hatte, großteils mit einem Stimmenverhältnis von 6:2 schuldig erkannt. Für die Laienrichter war demnach erwiesen, dass sich der 22-Jährige federführend in der “Globalen Islamischen Medienfront” (GIMF) betätigt hatte, die laut Anklage ein propagandistischer Arm der al-Qaida darstellen soll.

Dem Wahrspruch der Geschworenen zufolge soll Mohamed M. im Internet Anschläge auf Stadien und Zuseher der Fußball-Europameisterschaft 2008, in- und ausländische Politiker sowie Gebäude und Einrichtungen in Wien erörtert haben. Weiters soll er an der Entstehung eines “Drohvideos” mitgewirkt haben, mit dem Österreich und Deutschland zum Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan bewogen werden sollten.

Das ergab letztlich einen Schuldspruch wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Beteiligung an einer kriminellen Organisation, Nötigung der Bundesregierung, versuchter schwerer Nötigung und Aufforderung bzw. Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung.

Seiner Frau billigte das Gericht zwar eine untergeordnete Rolle zu - sie soll im Wesentlichen für ihren Mann bzw. die GIMF Übersetzerdienste geleistet haben -, hielt eine zur Gänze unbedingt ausgesprochene Strafe jedoch für unumgänglich.

Wie der Richter betonte, mache die erstmalige Anwendung des sogenannten Terror-Paragraphen 278 b Strafgesetzbuch (StGB) die besondere Berücksichtigung der Generalprävention nötig, zumal es sich bei den Angeklagten um “Überzeugungstäter” handle, was das Schwurgericht explizit als Erschwerungsgrund wertete.

“Bei Überzeugungstätern, die sich im Recht fühlen, ist eine günstige Zukunftsprognose nicht anzunehmen”, sagte Gerstberger. Die ausgesprochenen Strafen seien bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren schuld- und tatangemessen.

Die Urteilsverkündung, bei der neben Medienvertretern vor allem die Angehörigen der Angeklagten zugegen waren, verlief in völlig geordneten Bahnen. Auch Mohamed M., der im Verlauf der Verhandlung mehrfach “ausgerastet” war, blieb ruhig. Er merkte lediglich an, er “verstehe das Urteil nicht”.

Mona S. war bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend, da sie sich bis zuletzt aus religiösen Gründen nicht von ihrem Gesichtsschleier trennen hatte wollen, was der Vorsitzende als “Missachtung des Gerichts” interpretierte (”Österreich ist kein Gottesstaat!”) und sie daher von der Verhandlung ausschloss. Die 21-Jährige wurde zum Prozessfinale von der Justizwache in ein unmittelbar neben dem Großen Schwurgerichtssaal gelegenes Zimmer gebracht, wo ihr anschließend die besitzende Richterin ihre Strafe zur Kenntnis brachte.

Am gleichen Tag wurden Internetbetrüger in Innsbruck zu 10 Jahren Haft verurteilt, wie der ORF berichtete.
Den Richtern ist kein Vorwurf zu machen, sie halten sich an die Gesetzeslage, die Gewalt- bzw. Terrorverbrechen eindeutig niedriger bestraft als Kapitalverbrechen.

Tags: gerichtsurteil · islam · politik · österreich

0 Antworten bis jetzt ↓

  • Es gibt keine Kommentare bis jetzt...Trete Sachen weg, die vom Formular runterfallen.

Hinterlasse ein Kommentar