Stop Islam

“Meinungsterrorist und Null-Toleranz-Theoretiker” taz 19.6.2008

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Zielgruppenorientierte Polizei-PR

April 8th, 2008 · 1 Kommentar

Da gewisse Bevölkerungsgruppen in Deutschland anscheinend noch nicht wissen, wofür die Polizei da ist, haben sich die Freunde und Helfer jetzt zu einer PR-Aktion entschlossen - zielgruppengerecht auf Türkisch, Arabisch und Deutsch. Und das  obwohl auf wikipedia unter Fremdsprachen in Deutschland nur Türkisch, Polnisch und Russisch angegeben werden. Ob die Polizei vielleicht nicht direkt sagen will, daß gewisse Gruppen mehr Probleme machen als andere?

Zwar wird auf der website, von der man die Broschüre herunterladen kann, geschrieben, daß es um alle Bevölkerungsgruppen geht,  zu denen man Vertrauen gewinnen will, doch den Polizisten dürften ihre Pappenheimer wohlbekannt sein.

Die neuen Medien unterstützen die Polizei unter anderem bei ihren Kooperationen mit muslimischen Gemeinden oder Kulturvereinen und setzen ein weiteres Signal der Dialogbereitschaft.

In der Broschüre werden dann Selbstverständlichkeiten gepriesen, die aber offenbar nur einer bestimmten Bevölkerungsgruppe noch nicht so bekannt sind:

Ein partnerschaftliches Miteinander der Kulturen ist dann möglich, wenn sich alle an das Grundgesetz und an die rechtlichen Regelungen halten. Denn diese gelten für alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen.
Wir, die Polizei, sind offen für den Dialog der Kulturen. Wir fördern die interkulturelle Kompetenz der Beamtinnen und Beamten und gehen aktiv auf die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu.

Oder geht die Polizei etwa nicht aktiv auf nicht-muslimische Mitbürger zu?

Aber auch anderes Volksschulwissen wiederholt die Polizei auf Türkisch und Arabisch:

Wird der Polizei eine Straftat bekannt, muss sie diese konsequent verfolgen und Ermittlungen einleiten. Auch wenn sich die Beteiligten später einigen und das Problem untereinander lösen, kann die Polizei das Verfahren nicht einstellen. Diese Entscheidung kann nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht treffen.
In manchen Situationen müssen die Beamtinnen und Beamten gegebenenfalls Zwang anwenden – vor allem, wenn akute Gefahr droht. Eine Gegenwehr, auch von Unbeteiligten, wird strafrechtlich verfolgt.

Ganz besonders notwendig scheint man das Thema häusliche Gewalt zu finden:

In Fällen von häuslicher Gewalt verweist die Polizei zum Schutz des Opfers die gewalttätige Person für eine bestimmte Zeit, z. B. für mehrere Tage, aus der Wohnung. Innerhalb dieser Frist ist es der Person unter Umständen auch verboten, in anderer Form Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen. Diese Anordnung wird durch die Polizei nicht mehr aufgehoben, auch nicht auf Wunsch des Opfers. Die Polizei überprüft, ob die Anweisung befolgt wird.
Das Opfer kann mithilfe einer gerichtlichen Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz die gewalttätige Person auch für eine längere Zeit aus dem Haus verbannen. Opferhilfeeinrichtungen stehen dem Opfer bei allen weiteren Formalitäten zur Seite.

Tags: islam · politik

1 Antwort bis jetzt ↓

  • 1 alla is KOA G_tt // Apr 10, 2008 at 07:22

    Weicheier..

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