Obwohl es kirchlichen (übrigens gilt das auch für muslimische Krankenhäuser) Einrichtungen verfassungsmäßig per Selbstbestimmungsrecht garantiert ist, sich seine Mitarbeiter selbst auszusuchen, hat jetzt das Kölner Arbeitsgericht einer Moslemfrau, die ihr Kopftuch in der Arbeit nicht ablegen wollte, im Rechtsstreit mit ihrem Arbeitgeber, dem Heilig-Geist-Krankenhaus, in erster Instanz Recht gegeben. Das Krankenhaus geht in Berufung und der Kölner Stadtanzeiger berichtet über den Irrsinn unserer Tage:
Das Heilig-Geist-Krankenhaus legt Berufung ein gegen das Kopftuch-Urteil des Arbeitsgerichtes. Eine muslimische Krankenschwester hatte zuvor erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Die Geschäftsführung meint, die Angestellten müssten sich mit christlichen Werten identifizieren.
Hält das Urteil, so wäre das wieder einmal ein Fall von gerichtlich verordneter Manifestierung einer Parallelgesellschaft.
1 Antwort bis jetzt ↓
1 in-medias-res // Jul 2, 2008 at 20:28
Das darf doch nicht wahr sein!!
Die als Muslima geht in ein christliches Krankenhaus und klagt dann weil das KH auf “christliche Werte” besteht?
Die unterwandern uns überall,
wichtig ist deshalb dass wir uns wehren und auf unseren abendländischen Werten festhalten.
Das KH hätte sie gar nicht einstellen dürfen,
aber dies ist der dank für unser (Europäisches) tolerante Verhalten!
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